Bewertungs- und Behandlungsprotokoll
Eine feste Abfolge, keine locker angewendete Checkliste - jeder Schritt baut auf dem vorherigen auf, vom ersten Vor-Ort-Termin bis zum abgenommenen Ergebnis.
Vor-Ort-Begehung & Messung. Akustische Vor-Ort-Untersuchung - Nachhallzeit (RT60) und Impulsantwort gemessen nach ISO 3382, Grundgeräuschpegel bewertet gegen die Schwellenwerte des portugiesischen RRAE - um das tatsächliche Problem zu ermitteln, bevor eine Lösung vorgeschlagen wird.
Material- und Behandlungsmodellierung. Absorptionskoeffizienten (geprüft nach ISO 354 und als NRC angegeben) und Diffusionskoeffizienten, abgestimmt auf die bei der Untersuchung ermittelten Frequenzen, modelliert gegen die in DIN 18041 festgelegten Nachhallzeit-Zielwerte für die vorgesehene Nutzung des Raums, bevor Material bestellt wird.
Installationsreihenfolge. Zuerst die bauliche Isolierung, dann die Oberflächenbehandlung, dann die Feinabstimmung - installiert in der Reihenfolge, die verhindert, dass frühere Arbeiten wiederholt werden müssen.
Verifizierung & Abnahme. Messungen nach der Installation, erneut nach denselben ISO-3382- und RRAE-Kriterien wie bei der Untersuchung, bestätigen, dass die Zielwerte erreicht wurden - dokumentiert und an den Kunden übergeben.
Was das portugiesische Recht vorschreibt
Die akustische Behandlung eines Gewerberaums in Portugal ist keine reine Gestaltungsfrage - sie muss bestimmte gesetzliche Schwellenwerte einhalten, bevor ein Standort betrieben werden darf. Dies sind die Vorschriften, an denen jedes Projekt gemessen wird.
Allgemeine Lärmschutzverordnung - Decreto-Lei Nr. 9/2007 (RGR)
Legt die Umgebungslärmgrenzwerte fest, die die Tätigkeit eines Standorts an der Grundstücksgrenze nicht überschreiten darf: 55 dB tagsüber / 45 dB nachts in Wohngebieten, 65 dB tagsüber / 55 dB nachts in Gewerbegebieten. Livemusik in einem Restaurant oder einer Bar erfordert eine besondere Lärmlizenz („licença especial de ruído“) der zuständigen Gemeinde.
Bauakustische Anforderungen - Decreto-Lei Nr. 96/2008 (RRAE)
Legt die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung zwischen angrenzenden Einheiten fest - mindestens 50 dB -, dazu gesonderte Anforderungen an Trittschall, Fassaden und technische Anlagen, erweitert auf Hoteleinheiten, Auditorien und Aufführungsräume.